Was passiert bei einer MPU?
Die neuen BUK! Zum 01.06.2023 ist die 4. Auflage der Beurteilungskriterien (BUK) in Kraft getreten. Diese stellen neben den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung die fachlich-rechtlichen Grundlagen dar. Eine der wesentlichsten sich daraus ergebenden Veränderungen ist die Einführung neuer „CTU-Kriterien“ (Abk. für Chemisch-Toxikologische-Untersuchung).
Betroffen von dieser Veränderung sind möglicherweise Personen, die
-
eine Alkoholabstinenz nachweisen müssen.
-
einen Drogenfreiheitsnachweis benötigen.
Die Veränderungen beziehen sich auf die folgenden wesentlichen Aspekte:
-
nur Labore für forensische Zwecke dürfen die Analysen durchführen.
-
das Labor muss zertifiziert sein nach DIN EN ISO 17025
-
die Nachweise müssen in ein Programm eingebunden sein und zusammenhängend bei einer Institution (z.B. Begutachtungsstellen für Fahreignung) und unter forensisch gesicherten Bedingungen erhoben worden sei. Einzelscreenings werden nicht anerkannt.
[Bitte informieren sie sich in einem. MPU-Beratungsgespräch.]