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Was passiert bei einer MPU?

Die neuen BUK! Zum 01.06.2023 ist die 4. Auflage der Beurteilungskriterien (BUK) in Kraft getreten. Diese stellen neben den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung die fachlich-rechtlichen Grundlagen dar. Eine der wesentlichsten sich daraus ergebenden Veränderungen ist die Einführung neuer „CTU-Kriterien“ (Abk. für Chemisch-Toxikologische-Untersuchung).

Betroffen von dieser Veränderung sind möglicherweise Personen, die

  • eine Alkoholabstinenz nachweisen müssen.

  • einen Drogenfreiheitsnachweis benötigen.

Die Veränderungen beziehen sich auf die folgenden wesentlichen Aspekte:

  • nur Labore für forensische Zwecke dürfen die Analysen durchführen.

  • das Labor muss zertifiziert sein nach DIN EN ISO 17025

  • die Nachweise müssen in ein Programm eingebunden sein und zusammenhängend bei einer Institution (z.B. Begutachtungsstellen für Fahreignung) und unter forensisch gesicherten Bedingungen erhoben worden sei. Einzelscreenings werden nicht anerkannt.

[Bitte informieren sie sich in einem. MPU-Beratungsgespräch.]