Sperrfristverkürzung
Mit uns kommen Sie wieder in Fahrt
Die vom Gericht nach einer Alkoholfahrt festgelegte Sperrfrist kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Dafür muss beim Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft (je nach Bundesland) ein Antrag mit der entsprechenden Begründung gestellt werden (z. B. beruflich auf den Führerschein angewiesen zu sein). Die Verfahrensweise unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
In der Regel reicht zur Bewilligung einer Sperrfristverkürzung aber ein triftiger Grund nicht aus. Die Justiz will darüber hinaus davon überzeugt werden, dass der Antragsteller sein Fehlverhalten erkannt und dauerhaft korrigiert hat.
Die Teilnahme an einer spezifischen Maßnahme für alkoholauffällige Kraftfahrer wird vor Gericht in der Regel positiv gewertet. Ziele der Maßnahmen sind ein grundlegend veränderter Umgang mit Alkohol, Aufarbeitung der Hintergründe des früheren Alkoholkonsums, Strategien zur Vermeidung des Trink-Fahr-Konfliktes und eine Wissensvermittlung über die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss.
Unsere Angebote zur Sperrfristverkürzung:
Sperrfristverkürzung in Nordrhein-Westfalen und Berlin mit NAFA plus
Sperrfristverkürzung mit Compact-S
Sperrfristverkürzung bei bevorstehender MPU
Sperrfristverkürzung in Nordrhein-Westfalen und Berlin mit NAFA plus
In NRW und Berlin besteht durch die Teilnahme an dem Besonderen Aufbauseminar NAFA plus die Möglichkeit, die Sperrfrist zu verkürzen.
Zielgruppe
Alkoholauffällige Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals den Führerschein wegen Alkohol verloren haben und deren Blutalkoholkonzentration unter 1.6 Promille liegt.
Programmdauer
NAFA plus besteht aus einem Vorgespräch und drei Gruppensitzungen.
Sperrfristverkürzung mit COMPACT-S
Außerhalb von NRW und Berlin besteht die Möglichkeit, mit COMPACT-S die Sperrfrist zu verkürzen.
Zielgruppe
Alkoholauffällige Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals den Führerschein wegen Alkohol verloren haben und von denen die Verkehrsbehörde keine MPU verlangt (im Regelfall je nach Bundesland, wenn die Blutalkoholkonzentration unter 1.1 oder 1.6 Promille liegt).
Bevor Sie an COMPACT-S teilnehmen können, wird in einem Vorgespräch mit einem Verkehrspsychologen geklärt, ob Ihre Voraussetzungen für die Teilnahme gegeben sind.
Programmdauer
COMPACT-S beinhaltet einer Gruppensitzung à 6 Stunden sowie vier Einzelgespräche.
Sperrfristverkürzung bei bevorstehender MPU
Verlangt Ihre Behörde eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?
Sie sind zum ersten Mal mit einer Alkoholfahrt auffällig geworden, die Blutalkoholkonzentration liegt unter 2 Promille, Ihre Verkehrsbehörde verlangt wegen der Alkoholfahrt kurz vor Ablauf der Sperrfrist eine MPU? Auch dann besteht die Möglichkeit, die Sperrfrist zu verkürzen.
Mit unseren passgenauen Programmen MPU COMPACT plus und CONTROL haben Sie nicht nur eine ideale Vorbereitung zur MPU, sondern können gleichzeitig durch die Vorlage einer Zwischenbescheinigung einen Antrag auf Sperrfristverkürzung stellen.
Rufen Sie uns an!
Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Teilnahmevoraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr unter der Rufnummer 0221 20 90 60.