Verkehrssicherheitsprogramm – auch Maßnahmen zur Verbesserung der MPU und MPU-Beratung als zukünftiger Schwerpunkt
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Halbzeitbilanz des Verkehrssicherheitsprogramms: auch Maßnahmen zur Verbesserung der MPU und MPU-Beratung als zukünftiger Schwerpunkt.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Halbzeitbilanz des 2011 gestarteten Verkehrssicherheitsprogramms vorgelegt. Ziel des Programms ist es, bis 2020 die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr um 40 Prozent zu verringern. Laut Ministerium war die bisherige Arbeit erfolgreich, „die Entwicklung der Getöteten bis einschließlich 2014 folgt insgesamt bislang dem Entwicklungspfad hin zu dem durch das VSP 2011 gesetzten Ziel.“
Der Deutsche Verkehrssicherheitrats (DVR) sieht jedoch in einer Stellungnahme den „Zielkorridor“ als „bislang verfehlt“ an. Die Anzahl der Getöteten im Straßenverkehr ist noch nicht in dem angestrebten Ausmaß reduziert worden, „mit einer konsequenten und gefährdungsorientierten Fokussierung auf Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit“, kann das Ziel dennoch erreicht werden, so der Präsident des DVR, Dr. Walter Eichendorf. Daher setzt sich der DVR u.a. für ein absolutes Alkoholverbot am Steuer ein.
Das BMVI setzt nun Schwerpunkte für die zweite Halbzeit des Programms. U.a. sind es Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Ein Teil der Empfehlungen der Projektgruppe „MPU-Reform“ sind schon umgesetzt (z.B. werden Betroffene besser informiert), weitere Empfehlungen wie die amtliche Anerkennung und öffentlich zugängliche Liste der Fahreignungsberater, Erarbeitung eines einheitlichen Fragenkatalogs, rechtliche Festschreibung von Obergutachtern als Beschwerdestellen und Klärung rechtlicher Fragen bezüglich möglicher Ton- oder Videoaufzeichnungen werden derzeit geklärt.
Ein weiterer Schwerpunkt wird das Thema „Alkohol-Interlock-Systeme“ sein. Diese sollen verhindern, dass das Fahrzeug startet oder weiterfährt, wenn die Fahrerin oder der Fahrer alkoholisiert ist. Forschungsergebnisse zeigen, dass die Einführung von Alkohol-Interlocks zusammen mit einer begleitenden Rehabilitation bei bereits alkoholauffällig gewordenen Fahrern die bisherigen Maßnahmen des Deutschen Fahrerlaubnissystems sinnvoll ergänzen kann. Das BMVI bereitet derzeit die Rechtsgrundlagen zur Einführung atemalkoholgesteuerter Wegfahrsperren vor.
Quellen:
http://www.dvr.de/presse/informationen/4275.htm
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; Halbzeitbilanz des Verkehrssicherheitsprogramms 2011-2020
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Kommentar vonKatja
Ich hab gehört, dass die MPU-Beratung nicht gesetzlich geregelt werden soll. Das ist blöd, weil dann die Leute nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen, wenn sie einen kompetenten Berater suchen!