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Qualität bei MPU-Maßnahmen

(Kommentare: 3)

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt Initiativen zur Erhöhung der Qualität bei MPU, Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernden Maßnahmen.

Im aktuellen Beschluss des Vorstands vom 30.10.15 befürwortet der DVR die Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Reform der MPU und begrüßt die Vorschläge der von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eingerichteten Projektgruppe.

Hervorzuheben ist, dass der DVR vor allem auch die Vorschläge zur Qualifikation der im Bereich der Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernder Maßnahmen tätigen Personen begrüßt. Der Verkehrssicherheitsrat verweist hierbei auf die Empfehlungen der von der Projektgruppe „MPU-Reform“ unabhängigen BASt-AG „Qualität“ und auf das Positionspapier „Die verkehrspsychologische Fahreignungsbegutachtung und fahreignungsfördernde Interventionsangebote“ der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP). Als Basis- und Zusatzqualifikationen werden hier für den verkehrspsychologischen Bereich u.a. genannt:

- Diplom-Psychologe oder gleichwertiger Master in Psychologie

- Verkehrspsychologische Ausbildung

- Regelmäßige Fortbildung

- Therapieausbildung bzw. ausreichende therapeutische Kompetenzen, um einen Veränderungsprozess fachgerecht zu

  führen und/oder

- Rehabilitationsmaßnahmenspezifische Fortbildung

Diese Empfehlungen sind ein wesentlicher Beitrag für eine seriöse und kompetente Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernde Maßnahmen (u.a. MPU-Vorbereitung).

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Kommentar vonKuckuck

Leider müssen MPU-Kunden weiterhin selbst zwischen Verkehrspsychologen und Nicht-Verkehrspsychologen unterscheiden, denn die Regierung möchte den Markt der Vorbereitung leider nicht regulieren, s.hier:

Verkehrspsychologie: BDP zum Meinungsaustausch über aktuelle Fragen im Bundesministerium
Fragen der Anerkennung unterschiedlicher Qualitätssicherungssysteme im Bereich des § 71 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie der in diesem Zusammenhang bestehenden Aufgaben der Sektion Verkehrspsychologie im BDP waren Gegenstand eines Gesprächs von Vertretern der Sektion am 10.12.2015 im Bundesministerium für Verkehr. Der Vorsitzende der Sektion Dr. Peter Kiegeland, sein Stellvertreter Dipl.-Psych. Bernd Lehnert sowie BDP-Justiziar RA Jan Frederichs sprachen zudem spezifische Themen der aktuellen Situation von Verkehrspsychologen im Bereich der Förderung und Begutachtung der Fahreignung an, wie z.B. die derzeit vollkommen unbefriedigende Situation in der Honorierung verkehrspsychologischer Sachverständigentätigkeit. Für das Ministerium nahmen von der zuständigen Abteilung Regierungsdirektorin Renate Bartelt-Lehrfeld und Oberamtsrat Ingo Buchardt an dem Meinungsaustausch teil. Hinsichtlich des § 71 der FeV betonten die Ministeriumsvertreter, dass die Qualitätssicherung auf der Basis einer angemessenen Vergütung erfolgen, gleichwohl jedoch nicht zu berufspolitischen Diskrepanzen führen solle. Deshalb lehne das Ministerium eine auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar 2014 getroffene Empfehlung zur Pflichtberatung für MPU-Kandidaten durch Verkehrspsychologen/innen ab. Dementsprechend sei auch für den Bereich der allgemeinen Vorbereitung auf Fahreignungsbegutachtungen eine an bestimmte berufliche Voraussetzungen gebundene Qualitätsaussage oder nachzuweisende Qualifikation derzeit nicht vorgesehen. Noch keine abschließende Bewertung gebe es hinsichtlich der fachinternen Diskussion zur Absenkung der 1,6-Promille-Grenze für MPU-Kandidaten, da man hierzu noch eine Auswertung von Begutachtungsfällen abwarte. Nach Einschätzung der BDP-Vertreter war die Unterredung von einer konstruktiven Atmosphäre getragen, so dass die auch für die Zukunft seitens des Bundesverkehrsministeriums ausgesprochene Gesprächsbereitschaft als positiv gewertet werden kann.

Kommentar vonMichel

Was heißt das denn? Muss man keine Qualifikation haben, um so ne Vorbereitung zu machen? Kann das jeder machen? Na, da wundert mich nix mehr!!

Kommentar vonPlague

Das heisst im Klartext, dass weiterhin jeder, der sich Kraft seiner Wassersuppe dazu berufen und auserwählt fühlt, MPU-Vorbereitung ungestraft und ohne jede Prüfung von Qualifikationen anbieten kann. Die Leidtragenden sind wieder einmal die Betroffenen. Dass berufsgruppenspezifische Beschränkung des Marktbereichs kategorisch vom Verkehrsministerium abgelehnt werden, hat allerdings weniger inhaltliche, als viel mehr politische Gründe: Nach der Einführung des unsäglichen Fahreignungsseminars hat es auch hier wieder die viel stärkere Lobby der Fahrlehrer ein zweites Mal geschafft, ihre wirtschaftlichen Interessen im Bereich der MPU-Vorbereitung durchzusetzen. Eine Schande, dass entsprechende Schnellbesohlungs-Seminare für Fahrlehrer zusätzlich auch noch durch die Anwesenheit und den Segen prominenter Persönlichkeiten wie Prof. Wolfgang Schubert geadelt werden.

Solange sich (Verkehrs-)Psychologen weiterhin lieber in unterschiedlichen Interessenverbänden untereinander bekriegen, statt gemeinsam Stellung zu beziehen, wird sich an dieser Situation längerfristig auch nichts ändern. Aber selbst das ist noch kein Garant für den Erfolg. Wer in diesem Land ehrlich und grundsätzlich ein paar Dinge ändern will, die nicht im Interesse einer bestimmten Lobby sind, wird wie die ehemalige Drogenbeauftragte des Bundestages, Sabine Bätzing, buchstäblich aus dem Amt gemobbt.

Die verschiedenen Betrugsskandale im Ruhrgebiet und in Berlin sowie der Fall des Ehepaars Konkuschev im Schwarzwald sollten eigentlich für den Gesetzgeber Anlass genug sein, durch entsprechende Maßgaben weitere Wiederholungen dieser Vorfälle zu vermeiden. So aber wird schwarzen Schafen, Betrüger und Abzockern weiterhin Tür und Tor geöffnet. Selbige wird es auch wenig interessieren, dass sie - wenn es nach dem Verkehrsministerium geht - zukünftig auf der Basis eines alternativen Gesetzentwurfs wegen Verstößen gegen entsprechendes Wettbewerbsrecht abgemahnt werden können.
Zuletzt verbessern solche Maßnahmen auch nicht den ohnehin schon schlechten Ruf der MPU innerhalb der Bevölkerung. Inm Gegenteil: Die gegenwärtige Situation ist Wasser auf die Mühlen derer, die schon lange Zeit immer wieder - zu Recht - mahnen, dass die Verkehrssicherheit schon lange hinter genuin wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Personengruppen zurückstecken muss.