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MPU in Bayern schon ab 0,3 Promille?

(Kommentare: 1)

MPU-Anordnung in Bayern schon ab 0.3 Promille möglich?

Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 17.11.2015 (Az. 11 BV 14.2738) sorgt für eine gravierende Veränderung in der bisherigen Rechtsprechung.

Erfolgt aufgrund einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss die Entziehung der Fahrerlaubnis, soll zukünftig in Bayern im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der Höhe der Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden.

Auslöser ist der Fall einer älteren Autofahrerin, die mit 1,28 Promille einen Auffahrunfall verursachte. Vor dem Hintergrund der Annahme, dass es sich um eine Spiegeltrinkerin handelt, hatte die Verkehrsbehörde eine MPU angeordnet. Dagegen hatte die Betroffene geklagt.

Das VGH gab nun der Führerscheinbehörde recht und entschied, dass bei einem strafgerichtlichen Entzug der Fahrerlaubnis die Anordnung einer MPU unabhängig von der Höhe der Blutalkoholkonzentration erfolgen muss. 

Momentan wird in den meisten Bundesländern eine MPU angeordnet, wenn bei einer Erstauffälligkeit die BAK 1.6 Promille oder mehr beträgt. In Baden-Württemberg und Berlin ist dies auch schon ab 1.1 Promille der Fall. Wird dieses Urteil rechtskräftig (der VGH hat jedoch eine Revision zugelassen), dann könnte im Einzelfall eine Alkoholfahrt ab 0.3 Promille, welche aufgrund von Fahrfehlern oder eines Unfalls einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat, zur MPU-Anordnung führen.

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Kommentar vonSz365

Das ist m.E. mehr als fraglich, ob jemand mit z.B. 0.4 Promille und Fahrfehlern ein Problem mit Alkohol hat. Den dann direkt zur MPU zu schicken, ist doch übertrieben!!