Atemalkoholkontrolle statt Blutprobe?
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"Atemalkohol statt Blutentnahme?" - BADS spricht sich für Beibehaltung der Blutprobe bei Verkehrsstraftaten aus
Am 11. 11.15 fand in Berlin ein Symposium des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) zum Thema "Atemalkohol statt Blutentnahme?" statt. Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob die Atemalkoholkontrolle (AAK) bei Verkehrsstraftaten die bisherige Blutprobenuntersuchung ersetzen soll.
Der BADS spricht sich dafür aus, die Blutprobe neben der Atemalkoholmessung als Beweismittel beizubehalten. Es wird zwar nicht die Genauigkeit der Atemalkoholmessgeräte in Frage gestellt. Unverzichtbar bleibt jedoch die Blutprobe in Fällen, bei denen Drogen und Medikamente oder ein Nachtrunk nicht auszuschließen sind. Zudem – so bestätigen auch andere Referenten - stellt bei einer Atemalkoholkontrolle die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse ein Problem dar. Auch wenn die AAK als einziges Beweismittel zweifellos zu einer Erleichterung der Polizeiarbeit und einem geringeren Zeitaufwand führen würde, ist der BADS gegen eine Abschaffung der Blutprobenuntersuchung bei Verkehrsstraftaten. Vor allem durch vom Bundesjustizminister angekündigten geplanten Wegfall des Richtervorbehalts bei der Anordnung von Blutentnahmen sind – so der BADS - künftig Verkehrskontrollen bei Alkoholauffälligen nicht mehr so zeitaufwendig wie derzeit.
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Kommentar vonIngo Rudloff
Ich denke, dass Die Blutprobe immer genauer ist als die AAK, man sollte allerdings die Aufsteigungsmöglichkeit (bei viel Alkohol kurz zuvor), bzw. den Abbau nicht vernachlässigen.