Wir bieten den richtigen Kurs nach § 70 FeV

Noch einen Schritt zurück zum Führerschein
Mit unseren Kursen nach § 70 FeV werden Sie schnell wieder mobil.
Durch unserere langjährige Erfahrung als durch die Bundesanstalt für Straßenwesen begutachteter Träger haben wir vielen zufriedenenen Kunden zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verholfen. Für viele Standorte können wir Ihnen ohne Wartezeiten einen Kurs anbieten.
Treffen alle drei Aussagen auf Sie zu?
- Sie haben bereits eine MPU absolviert
- Im Gutachten wird ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV empfohlen
- Ihre Führerscheinstelle ist mit dieser Kursteilnahme einverstanden
Dann sind unsere Kursprogramme allererste Wahl für Sie! In aller Regel steht der Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die Teilnahmebescheinigung über die Kursteilnahme nichts mehr im Wege - ohne erneute MPU!