Teilnahmebedingungen
- Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) mit der Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs für alkoholauffällige Fahrer zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Schriftliche Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem solchen Kurs
Mit uns kommen Sie wieder in Fahrt

Durch die Teilnahme an K 70 werden Sie in Ihrem Ziel unterstützt, zukünftig eine weitere Fahrt unter Alkoholeinfluss zu vermeiden. Positive Verhaltensänderungen, die Sie bereits eingeleitet haben, werden in der vertraulichen Gruppenatmosphäre gestärkt.
Gemeinsam mit den anderen Kursteilnehmern und einem erfahrenen Verkehrspsychologen als Kursleiter erarbeiten Sie Einstellungen und Verhaltensweisen, die Sie in die Lage versetzen, zukünftig den Umgang mit Alkohol und das Fahrverhalten besser zu kontrollieren.
Nach Beendigung des Kurses K 70 geben Sie Ihre Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Führerscheinstelle ab und erhalten in der Regel sofort Ihren neuen Führerschein.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Zeitliche Flexibilität
Unsere Kurse finden nach Feierabend und am Wochenende statt. - Erfolg und Erfahrung
Mit unserer langjährigen Erfahrung haben wir viele zufriedene Kunden wieder mobil gemacht. - Zertifizierte Qualität
Unsere Leistungen sind nach DIN EN ISO 9001:2008 geprüft und zertifiziert.