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Abstinenz- und Screeningberatung (ASB)

Bei Drogenauffälligkeit:

Man hat Ihnen geraten, Ihren Verzicht auf Drogen zu belegen, Sie wissen aber nicht wie lange und mit welchen Nachweisen?
 
Wir helfen Ihnen kompetent weiter.
 
In einem offenen und vertraulichen Beratungsgespräch klären wir zusammen mit Ihnen, welche Drogenfreiheitsnachweise Ihr späterer Gutachter von Ihnen fordern wird. Wir informieren Sie über konkrete Anlaufstellen, die die erforderlichen rechtsmedizinisch gesicherten Qualitätsmaßstäbe erfüllen. Auf Wunsch stellen wir für Sie einen persönlichen Kontakt her.
 
Darüber hinaus besprechen unsere qualifizierten Verkehrspsychologen alle für Sie wichtigen Themen im Zusammenhang mit Ihrer MPU.
 
Das Gespräch dauert etwa 45 Minuten und kostet 89 Euro.

Infos zu Drogenfreiheitsnachweisen

Die Nachweise für Drogenfreiheit werden in der Regel über einen Zeitraum von einem halben Jahr oder einem ganzen Jahr geführt. Vereinzelt können auch individuelle Zeiträume festgelegt werden.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie man Drogenfreiheit nachweisen kann:

Urinanalysen

Ein halbjährlicher Drogenfreiheitsnachweis erfolgt mit 4 Urinkontrollen, ein ganzjähriger mit 6 Kontrollen.

Die Urinuntersuchungen auf Drogenrückstände müssen bestimmten Qualitätsmaßstäben genügen, um anerkannt zu werden. U. a. ist eine kurzfristige Einbestellung wichtig, bei Drogenscreenings muss der Urin über das gesamte Drogenspektrum untersucht werden. In der „Abstinenz- und Screeningberatung“ oder der „MPU-Beratung“ erläutern wir Ihnen gerne ausführlich die genauen Voraussetzungen, die für anerkannte Screenings erfüllt sein müssen.
 

Haaranalysen

Voraussetzung für eine Haaranalyse ist immer eine ausreichende Länge des Kopfhaares.

Bei Drogenfreiheitsnachweisen wird ein halbjährlicher Verzicht durch eine Haarprobe mit 6 cm Länge erfasst, ein einjähriger Verzicht durch 2 Haarproben zu 6 cm. Verzichten Sie beispielsweise schon längere Zeit auf Drogen, können Sie durch eine Haarprobe mit 6 cm Länge rückwirkend ein halbes Jahr Drogenfreiheit nachweisen.

Ob eine Haaranalyse in Ihrem Fall sinnvoll ist und unter welche Voraussetzungen sie anerkannt wird, können wir in unseren Beratungsgesprächen ausführlich besprechen.