MPU-Anordnung in Bayern schon ab 0.3 Promille möglich?
Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 17.11.2015 (Az.11 BV 14.2738) sorgt für eine gravierende Veränderung in der bisherigen Rechtsprechung.
Erfolgt aufgrund einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss die Entziehung der Fahrerlaubnis, soll zukünftig in Bayern im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der Höhe der Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden.